Wort davor: Guthaus
gutheißen
Erklärung:
zustimmen, anerkennen.
- Belegtext:
die theilung bestättigen und gutheissen
Fundstelle: BernGS. 1615 150
- Belegtext:
mit iren deliberationen und ratschlüssen confirmiert, ratifiziert, bestätet und guotgehaissen
Datierung: 1633
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: GraubdnRQ. II 101
- Belegtext:
solche unserer stadt freiheiten articulariter ... gut gehaissen und in ihren würden lassen verbleiben
Datierung: 1649
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 219
- Belegtext:
approbiren und gutheischen
Datierung: 1681
Fundstelle: TrierWQ. 591
- Belegtext:
dem herren fürsten wird dieses mitgeteilt und von demselben gutgeheissen und unterstützt
Datierung: 1729
Fundstelle: SchrBodensee 28 (1899) 104
- Belegtext:
der angenommene [Rekrut] empfängt vom tage, daß er zu Bonn gutgeheissen, von denen accordirten und zurückgebliebenen geldern die zinsen
Datierung: 1794
Fundstelle: Wittrup,RheinbergRG. Qu. 85
- Belegtext:
das versprechen unter privatunterschrift, wodurch eine parthie allein sich gegen die andere verbindet, ihr etwas bestimmtes an geld oder geldeswerth zu geben, muß ... außer seiner unterschrift den beysaz
gut oder gutgeheissen ... enthalten
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 1326
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1430
Wort danach: Gutheißen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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