Wort davor: gutheißen

Gutheißen
Erklärung: Billigung, Zustimmung.

Gutheißen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Schuldanerkenntnis.

Wort danach: Gutheißung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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