Wort davor: Gutheißung
Gutheit
Gutheit (I)
Erklärung:
Wohlverhalten.
- Belegtext:
daß bey inen in gerichtsybungen und andern fäelen bißhehr ein gross unordnung und missbrauch gewesen ist, das dann gemainem nuzen zu gutten auch zu straff des ubels und fürderung der gutthait zu verhinderung gedient
Datierung: 1510
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 137
Faksimile
Gutheit (II)
Erklärung:
Gutwilligkeit.
- Belegtext:
in erkanntnus der mergklichen guothait, so uns ... von nachbemelten undertanen mit raichung zins ... beschicht
Datierung: 1528
Fundstelle: FreibDiözArch.2 4 (1903) 271
Gutheit (III)
Erklärung:
(Rechts-)Wohltat, Begünstigung.
- Belegtext:
wa sich des verstorbnen nechste erben in die erbschaft mit guetthat [andere Lesart guethait] des inventarij einlassen wolten
Datierung: 1552
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 43
Wort danach: Gutsherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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