Wort davor: Gutsfron
Gutsfrucht
- Belegtext:
die meliorationen, die aus dem überschusse der gutsfrüchte bestritten werden können, ohne vergütung des eigenthümers übernehmen
Datierung: 1801
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 100
Wort danach: gutgeben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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