Wort davor: Güterverzeichnis
Güterwagen
Erklärung:
Frachtwagen.
- Belegtext:
solle von keinem schiff ... auch denen häut- und anderen güetterwägen ... nichts abgeladen werden, ehe ... ordentlich abgemauttet worden sey
Datierung: 1659
Fundstelle: WienMautO. 14
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1422
Wort danach: Güterweg
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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