Wort davor: Güterhauptrecht
Güterinhaber
Güterinhaber (I)
Erklärung:
Grundherr.
Güterinhaber (II)
Erklärung:
Grundstücksinhaber.
- Belegtext:
inner welcher zeit alle gütherinnhaber diese arbeit unter der aufsicht und nach dem angeben der angestellten weegknechte ... zu verrichten haben
Datierung: 1785
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 1021
Wort danach: Güterkauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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