Wort davor: guterhand
Güterhauptrecht
Erklärung:
Todfallsabgabe an den Grundherrn.
- Belegtext:
sind nach ihrem tödtlichen hingang deren hinderblibene erben neben dem güther haubtrecht auch darzue von leibaigenschaft wegen das haubtrecht und den fall ... zu geben schuldig
Datierung: 1687
Fundstelle: Reyscher,Stat. 483
Faksimile
- Datierung: 1816
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 199
Wort danach: Güterinhaber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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