Wort davor: Güterbauer
Gutserbe
- Belegtext:
in ansehung des nachweises der von dem regimente erhaltenen entlassung, welchen jeder cantonpflichtige gutserbe vor übernehmung der stelle beibringen muß
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 7 § 286
Wort danach: Güterbede
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