Wort davor: gutdenken

Gutdenken, Gutdünken

Gutdenken (I)
Erklärung: Meinung, Ermessen.
Gutdenken (II)
Erklärung: Zustimmung.

Wort danach: Gutdienstbarkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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