Wort davor: Gutsbesitz

Gutsbesitzer

Gutsbesitzer (I)
Erklärung: Eigentümer, Grundherr.

Gutsbesitzer (II)
Erklärung: Besitzer.

Wort danach: Gutsbesteller

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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