Wort davor: Gutsbesitz
Gutsbesitzer
Gutsbesitzer (I)
Erklärung:
Eigentümer, Grundherr.
Gutsbesitzer (II)
Erklärung:
Besitzer.
- Belegtext:
[von den 4 Freikuxen] soll der erste der kirche und schule, der zweyte dem grund- oder lehenherrn, der dritte dem gutsbesitzer oder grundholden und der vierte dem gerichtsherrn angehörig seyn
Datierung: 1784
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Wagner,CJMet. 340
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Gutsbesteller
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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