Wort davor: Gutbätzler
Gutbedünken
Gutbedünken (I)
Erklärung:
Gutachten.
- Belegtext:
ain yegklicher sol dasselb mitsampt seinem rate und gutbeduncken an uns gelangen lassen
Datierung: 1506
Fundstelle: TirolHGO. 143
- Belegtext:
nach rat und guetbedungkhen unseres obristen permaisters ... gehandelt
Datierung: 1517
Fundstelle: MaxBO. Art. 15
- Belegtext:
scheffen ... sein die, so bei dem richter sitzen, die sachen helffen verhörn und im iren rath und gutbedunkens ... mittheylen
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 4a
- Belegtext:
wann er in gerichtlichen hanndln aines guettbedungkhenns oder rattslags notturftig
Datierung: 1543
Fundstelle: BeitrSteirG. 17 (1880) 101
- Belegtext:
wann unser praesident ainen von unsern cammerräthen ... umb sein guetbeduncken anfragt
Datierung: 1568
Fundstelle: HofkInstr. 4
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
solche notturften und dobei sein gutbedunken aufs papier verfassen
Datierung: 1583
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 228
- Belegtext:
zuvor ... daz gericht ... sambt unßerer ... regierung mit guetbedunkhen darüber vernumen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 32 § 3
- Belegtext:
nit allein mit villen rechtssachen beladen, sondern auch mit großer anzal der guetbedunkhen, so ohne undterlaß ... abgefordert werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Schwanser nr. 315 Bl. 7a
- Belegtext:
die ... endturthl ... unsern bestellten rechtsgelehrten ... umb ihr information und guetbeduncken zuezuschicken
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 41 § 7
- Belegtext:
des ganzen handls ... sambt seinem rath und guetbedunken ... berichten
Fundstelle: Demel 249
Gutbedünken (II)
Erklärung:
Ermessen, Anordnung, Befehl.
Gutbedünken (III)
Erklärung:
Zustimmung.
- Belegtext:
mit consens, vorwüssen und guotbedunken ainer ersammen obrigkeit
Datierung: 1469
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: GraubdnRQ. II 107
- Belegtext:
mit seinen geschworenen und deren gutbedunken hierüber den ausspruch zu thun
Datierung: 1731
Fundstelle: VorderöstBO. Art. 18
Gutbedünken (IV)
Erklärung:
Meinung, Ansicht.
- Belegtext:
es soll keiner dem andern seine rede oder gutbedunken im rhat verargen
Datierung: 1372
Fundstelle: Weißenburg i. N.Stat. 63
- Belegtext:
suillen die scheffen soilchen gebrech underscheidtlichen weyssen nach iren besten synnen, vernunft und guitbedunk
Datierung: Anf. 15. Jh.
Fundstelle: KoblenzGB. 98
- Belegtext:
wie wir denselben (span) unserm gutbedunken und der billichhait nach entschaiden
Datierung: 1497
Region/Autor/Textsorte:
Innsbruck
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 245
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- in Google Books
- Belegtext:
auf deren ... abgesandten und habenden bevelch gutbeduncken dahin verabschidet
Datierung: 1564
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 335
- Belegtext:
dass sie sich ... mit ... eines ... thumcapituls gutbedünken und rathe zu ordnen und zu schliessen nicht begeben
Datierung: 1577
Fundstelle: BremRitterR. 36
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- in Google Books
- Belegtext:
ihm nach des richters gutbeduncken die verantwortung der gerhabschafft zugerechnet
Datierung: 1669
Fundstelle: ÖGerhabO. X § 1
Gutbedünken (V)
Erklärung:
Belieben.
- Belegtext:
diser ordnung zu ieder zeit nach seinem gutbeduncken zu merern, mindern, verendern oder gar abzuthon
Datierung: 1515
Fundstelle: NördlingenStR. 275
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- Belegtext:
wann ain vatter seinen khindern ... sein guet thailt und ainem ieden zueordent nach seinem guetbedunkhen und will
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 389
- Belegtext:
welches ihrem gutbedüncken frey und anheim gestellt wird
Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. II 65
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Gutbefinden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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