Gürtelpfennig
Erklärung:
"Abgabe des Leibeigenen an den Herrn vor der Brautnacht als Entschädigung für den Verzicht auf dessen Vorkostrecht".
Wort danach: Gürtelschläger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten