Wort davor: gürteln

Gürtelpfennig
Erklärung: "Abgabe des Leibeigenen an den Herrn vor der Brautnacht als Entschädigung für den Verzicht auf dessen Vorkostrecht".

Wort danach: Gürtelschläger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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