Wort davor: Gürtel
Gürtelgewand
Erklärung:
Oberkleid; ganzes, vom Gürtel gehaltenes Gewand.
vgl.
Gürtelkleid.
- Belegtext:
man mag en nicht hochir phenden, denne das er abir sien gortil gewant hat
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 396
- Belegtext:
es sol kain leitgeb eim paurnknecht nicht mer parigen, dann sein gurtelgewant, sparn, swert und gugel wert ist
Datierung: 1414
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 193
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die herrn des klosters ... alle jahr pflichtig waeren zu reichen ... zwen filzschuhe, ein gürtelgewand und etliche andere stücke
Datierung: 1415
Fundstelle: ZWirtFrk. 6 (1862/64) 125
- Belegtext:
einem keller geualt von einer hoffjüngerinn, wann die abgath und nit vnberauten tochtern verloth, ire kleider wie sy an dem fyrtag zu der kilchen und hangarten gangen ist, und dem weibel sol werden ir
gürtelgewand, daß obrist und daß vnderst, daß ist der sturz und die schuech
Datierung: 1475
Fundstelle: GrW. I 262
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
hat man alle, die darin gewesen, abziehen lassen mit ihrem gürtelgewand
Datierung: 1499
Fundstelle: MittBadHistK. 21 (1899) 104
- Belegtext:
von einer jeden dem Cl.B. mit leib zugethanen mans oder frawen persohn zu B. gesessen, so sich alda verhewrathet, wirdt zu brautlauff oder gürttelgewandt einen salz scheiben
Datierung: 1564
Fundstelle: Reyscher,Stat. 200
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- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 351 Anm.
Wort danach: Gürtelkind
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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