Wort davor: gunstwillig
Gunstzettel
Erklärung:
wie Gunstschein.
- Belegtext:
von der herrschaft ihnen ... ein gunst oder freyzettel, sich anderswo im lande auf gewisse zeit in dienst einzulassen, gegeben
Datierung: 1689
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 304
- Fundstelle: Könnecke,RGGesinde 881
Wort danach: gunten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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