Wort davor: günstlich
Gunstrecht
Erklärung:
Vergünstigung.
- Belegtext:
iedoch sollen sie in communion diese wahren am werth nicht überhöhen vnd solches gunstrecht einzuziehen anlasz geben
Datierung: 1675
Fundstelle: ZDPhil. 59 (1935) 119
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1125
Wort danach: Gunstschein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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