Wort davor: günstig
günstigen
Erklärung:
begünstigen; zugute halten.
- Belegtext:
so geschicht auch vil, das richter vnd vrteyler die missetetter guenstigen
Datierung: 1507
Fundstelle: BambHGO. Art. 175
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
- Belegtext:
ob er [der Papst] schon der tüffel selb wer, so sol man im dannocht günstiger sein dan dir [Luther], dan in allen zweifflen anklagen
solt dem antwurter me gegünstigt werden dan dem anklager
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Thomas Murner
Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1135
Wort danach: Gunstinsiegel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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