Wort davor: Gunstbrief

Gunstbrunnen
Erklärung: "aus besonderer Gunst einem Privaten bewilligter Brunnen, der sein Wasser aus der Leitung eines Gemeindebrunnens empfängt".

Wort danach: Gunstbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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