Wort davor: Gunstbrief
Gunstbrunnen
Erklärung:
"aus besonderer Gunst einem Privaten bewilligter Brunnen, der sein Wasser aus der Leitung eines Gemeindebrunnens empfängt".
- Belegtext:
sollte es sich erweisen, daß trotz alledem [trotz Herbeiziehung neuer Quellen] noch wasser mangelte, so sollen alle gunst- und nebenbrunnen,
bis gemeiner statt geholfen, abgestellt verbleiben
Datierung: 1681
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: SchweizId. V 667
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Wort danach: Gunstbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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