Wort davor: 2Gunst

Gunstbrief
vgl. Gönnungsbrief.

Gunstbrief (I)
Erklärung: urkundliche Bestätigung einer Vergünstigung.

Gunstbrief (II)
Erklärung: Befristungsbrief.

Wort danach: Gunstbrunnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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