Wort davor: Gültweise
Gültzeit
Erklärung:
Zeit, in der die Gülten abgeliefert werden müssen.
- Belegtext:
daz wir im ze rehter gültzeit ... geben süllen vier seck roggen ... ze wisgült
Datierung: 1381
Fundstelle: Indersdorf I 124 (nr. 299)
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- Belegtext:
iärlich zu rechter herrengilt und gewonlicher gültzeite dint gylt und gibt siben schaff roggen
Datierung: 1512
Fundstelle: MBoica 22 S. 647
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- in Google Books
- Fundstelle: SchwäbWB. III 920
Wort danach: Gültzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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