Wort davor: Gültteil
Gültträger
Gültträger (I)
Erklärung:
Gültgläubiger.
- Belegtext:
generalrescript, das vorzugsrecht der lehne und gülttraeger betr.
Datierung: 1722
Fundstelle: Reyscher,Ges. VI 323
- Belegtext:
daß dergleichen lehen- und gült-trägere bey vorfallenden ganthen, ratione deren an ihre ... mit gültleuthen zu fordern habenden gült-ausständen ... gleich dem fisco selbsten in primam classem lociret werden solle
Datierung: 1722
Fundstelle: Reyscher,Ges. VI 324
Gültträger (II)
Erklärung:
Gülteinzieher.
Wort danach: Gültuntertan
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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