Wort davor: Gültscharwerk
Gültschilling
- Belegtext:
locatio ... heißt, da man etwas um bestimmten ... lohn zum gebruche verleihet ..., und pflegt ... der bestimmte lohn ... zins-, stift-, gilt- oder pachtschilling ... genannt zu werden
Datierung: 1756
Fundstelle: CMax. IV 6 § 1
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Wort danach: Gültschuld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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