Wort davor: Gültregister
Gültreicher
Erklärung:
wie Gültmann.
- Belegtext:
daß ... kein gulte mere darvon gegeben, sonder die houbtsumma fur ein schult gerechnet werde, daran der gultraicher jehrlichs 1 gulden fr. wehrung, biß so lang die somma bezalet, ... ausrichten ... solle
Datierung: 1525
Fundstelle: QFrankfG. II 210
- Fundstelle: SchwäbWB. III 919
Wort danach: Gültreichung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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