Wort davor: Gültner
Gültnote
Erklärung:
wohl Steuerrolle.
- Belegtext:
jedes jahrs rezessen und gültnoten durch verordnete rechenmeister in beisein gerichten den stedten zu nutzen anzulägen
Datierung: 1. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Ennen,Saarstädte 232
Wort danach: Gültpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten