Wort davor: Gültnehmer
Gültner
Erklärung:
wer Gült schuldet.
- Belegtext:
werden alsdann des nachlässigen teichers ... mageschafft, pacht- und zehendherrn, guldener, schuldener und alle, so am guthe was haben ... citiret
Datierung: 1690
Fundstelle: Hackmann Mantissa 7
- Fundstelle: SchwäbWB. III 919
Wort danach: Gültnote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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