Wort davor: Gültlein
Gültleute
Erklärung:
mit einem gültbaren Lehen Beliehene.
- Belegtext:
ob es sich erfünde, das yemand wär, es wären erben oder gültleut, die die ... herren ... an irem ... gut engten
Datierung: 1421
Fundstelle: NeustiftUB. 492
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
uf das die zinsz- oder gültluot ... gefürdert werden mögen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: StraßbZftO. 281
Wort danach: Gültlieferung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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