Wort davor: Gülthuhn
gültig, giltig
gültig (I)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
gültig (II)
Erklärung:
wert im Preise sein, gelten.
- Belegtext:
e.1. wiln uns ... zuschreiben, was itzt das getreide guldig ist zu verkeuffen
Datierung: 1534
Fundstelle: KaufungenUB. II 437
- Belegtext:
es hette ... khaufer daß ... guet umb ein namhafts höher alß derselben orten zur zeit die güeter in gemain gultig angenommen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 3 § 5
- Belegtext:
die schadloßhaltung soll in dem werth beschehen wie die münz ... gangbar und gültig gewesen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat Tit. 58
gültig (III)
Erklärung:
zinspflichtig.
- Belegtext:
der hoff ... get von uns zu lehen und ist auch gultig
Datierung: 1356
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2079
- Belegtext:
das dieselben geistlichen ... einen widerkhauff ... in dem werdt, nach jedes lands gebrauch, darinn dieselben gründ ... rent, gült und güetter gelegen und gültig sein, geben ... sollen
Datierung: 1598
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 Bl. 85v
Wort danach: Gültigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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