Wort davor: Gültgetreide
Gültgut
Erklärung:
mit Gülten belastetes Gut.
- Belegtext:
anno ... zwentzig und süben jar ... hant der ... her M.R. und here S.K. ... desselben gotzhuses gült gute, im banne zu Bernsheim gelegen, durch diese ... erbernlüte untergene und hernüvern lassen
Datierung: 1527
K. Eiffler, Das Vermessungswesen der Markgemeinden (Strassburg 1895) 73
- Belegtext:
ein ieglicher, der ein gültgut einem einsetzen will, der soll das thun vor dem lehenherrn
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Lauda 193
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- Belegtext:
ob man von einem zinnß- oder gült-gut eine anlait zu geben schuldig?
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 31
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- Belegtext:
wer da aber ein giltgut geteilt, und in also manige hant es dan geteilt wirt, also mange vogtreht sol es geben dem vogt zu dem vorg. dinghof
Fundstelle: GrW. I 742
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: Schmeller2 I 909
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Fundstelle: SchwäbWB. III 918
Wort danach: Gültgutkorn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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