Wort davor: gültgebig
Gültgebühr
- Belegtext:
wann es entweder güldgebühren oder von denen unterthanen eingenommene ... anschläg seynd
Fundstelle: ÖstExekO.1671 Art. 15
- Belegtext:
unterschied zwischen denen bonis emphiteuticis ... und ... denen bonis censiticis, von denen uns nur die zinß-, gült- und theilgebühren zufallen
Datierung: 1756
Fundstelle: Reyscher,Ges. VI 514
- Belegtext:
bei der gültlieferung wird der gemeind jährlich nach altem gebrauch 1 malter gültgebühr von gnädigster herrschaft zurückgegeben
Datierung: 1770
Fundstelle: BadW. 80
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Wort danach: Gültgefälle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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