Wort davor: Gültenteilung

Gülter
vgl. Gelter.

Gülter (I)
Erklärung: Schuldner, Gültpflichtiger.

Gülter (II)
Erklärung: Gläubiger.
Gülter (III)
Erklärung: Rentmeister.

Wort danach: Gültertrag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten