Wort davor: Gültensatz

Gültenschreiber
Erklärung: der die Gülten ins Gültbuch einzutragen hat.
vgl. Guldenschreiber, Gültenschulmeister.

Wort danach: Gültenschulmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten