Wort davor: Gültbriefschuld
Gültbriefschuldner
- Belegtext:
liegt der grund der verpflichtung eins gultbriefschuldners in einem geltdarlehen
Datierung: 1827
Fundstelle: BernCGB. 942
Wort danach: Gültbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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