Wort davor: Gültbriefrecht
Gültbriefsache
- Belegtext:
daß ein solche schuldsach in der abteilung des costens wie ein gültbrief-sach eingezogen, gerechnet und angelegt werden solle
Datierung: 1678
Fundstelle: Obersimmenthal 171
Wort danach: Gültbriefschuld
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