Wort davor: Gültausstand
gültbar
Erklärung:
zinspflichtig.
- Belegtext:
was armer leuthe im ampt zu Boxberg sitzen und nicht gultpar dorein sind
Datierung: 1470
Fundstelle: Kremer,Urk. 416
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- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
ist offenntlich an den tag komen, das etlich ire guttere fur fryledig unverkumbert aigen verschriben habent, die doch darvor andern gultbar und hafft gewesen sind
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 49
- Belegtext:
als er den hof bestanden hat vnd das guetlen, das ... dann aigen, gulper vnd zinsper ist gen Inderssdorf
Datierung: 1494
Fundstelle: Indersdorf II 199 (nr. 1632)
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- Belegtext:
kein gut, das uns ... gültbar oder landgärbig, zu underpfand ... verwilligen
Datierung: 1587
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 649
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dass die gultbare zinsleuth ... ime fron und dinst zu gelegenheit der anweißung nach leisten
Datierung: 1590
Fundstelle: AmorbachW. 100
- Belegtext:
welcher fürohin lohn-, dritt- und viertheilige auch gült- und zinssbare weingart baut
Datierung: 1611
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 199
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß ... closter A. hat etliche gültbare höef und lehengüter
Datierung: 1668
Fundstelle: Buchen 1100
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- Belegtext:
dar nah sollen all die ledichleich, die zinspare, gultpare oder dienstpare güter von dem gotzhaus in haben, aufgeben
Fundstelle: GrW. VI 186
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1081
- Fundstelle: SchwäbWB. III 916
Wort danach: Gültbauer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten