Belegtext:
wann wein zu P. im dorf auf die fuhr verkauft wird, so ist der kaufer von einem wagen ein ort ... dem guldenzöller zu zahlen schuldig Datierung: 1554
Fundstelle:ZWirtFrk. 3, 1 (1853) 64
Belegtext:
zwey gleich lautende register ..., deren eins dann der schultheiß, das ander der guldinzoller bey handen hat Datierung: 1557
Fundstelle:Winter,Wiesloch 236