Wort davor: Guldenwert
Guldenzoll
Erklärung:
"Zoll im Betrag eines Guldens oder vom Guldenwert einer Ware: ein rheinischer Goldgulden vom Fuder Wein" DWB. IV 1, 6 Sp. 1069.
- Belegtext:
wir sollen ... unserm thumkapitel keine irrung oder eintrag thun ... an dem guldenzoll zu Karlstadt
Datierung: 1495
Fundstelle: ArchUFrk. 46 (1904) 121
- Belegtext:
das sein gn. jetz vom güldenzoll 500 gulden verwise zuo der quottember trinitatis, ist seiner gn. maynung
Datierung: 1512
Fundstelle: Kern,HofO. II 231
- Belegtext:
desgleichen den guldenzoll, von einem fuder weins ein gulden, sein wir auch von alter her zu geben nit schuldig gewest und unsers achtens noch nit
Datierung: 1525
Fundstelle: Fries,OstfrkBauernkr. II 74
- Belegtext:
wann die stände des ... crayses in ... erfahrung, daß ... ew ... gnaden grafschafft mit dem güldenzoll zu Lor wohl gebessert
Datierung: 1567
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 430
- Belegtext:
die straßen und abwege darauff die furleut den guldenzoll verfaren [= umgehen] mögen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 638
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- Belegtext:
der güldenzoll und würtgelt ist gleichmeßig des erzstifts Mainz
Datierung: 1668
Fundstelle: Buchen 1091
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- Belegtext:
zoll und guldenzoll ist ihrer churfürstlichen gnaden zuständig
Datierung: 1668
Fundstelle: OsterburkenStR. 1055
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- Belegtext:
"Der gewöhnl. Guldenzoll wird beim Verkauf von Roß oder Rindvieh bezahlt"
Fundstelle: Knapp,NBeitr. II 12
- Fundstelle: Knapp,NBeitr. II 113
- Fundstelle: Schmeller2 I 900
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Fundstelle: SchwäbWB. III 912
Wort danach: Guldenzöllner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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