Wort davor: Guldentaler
Guldenwährung
- Belegtext:
dieweil dan auch gemeinlichen alle contract, kauf und verkauf, heur, medung, verschreibung und hendel durch die guldenwerung geschicht und verhandelt wirt
Datierung: 1553
Fundstelle: HamelnUB. II 606
- Belegtext:
die gemeine güldenwehrung [zu Frankfurt] ist 24 schilling oder 27 albus
Datierung: 1624
Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1069
Wort danach: Guldenweinzoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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