Wort davor: Guldenglocke
Guldengroschen
Guldengroschen (I)
Erklärung:
Silbermünze vom Wert eines Goldguldens.
- Belegtext:
yhe 21 groschen vor ein gulden und in der bezahlunge die gülden-groschen und schreckensberger zu 22 groschen annehmen
Datierung: 1528
Fundstelle: Klingner II 451
- Belegtext:
funfftzig gulden reynisch, die sie uns an gutten silbern groschen unnd annaberger guldengroschen wol tzu danck ... betzalt
Datierung: 1530
Fundstelle: LeipzUnivUB. 483
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
die granalien [sollen] nach gehalt mit silbern erfrischt und danach guldengroschen des neuen schrot und korns daraus gemünzt ... werden
Datierung: 1532
Fundstelle: ErnestLTA. 255
- Belegtext:
dar der güldengrosch in unserer beiderseits landen und fürstentum über 25 groschen nicht soll ausgegeben noch eingenommen werden
Datierung: 1542
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 747
- Belegtext:
soll unser muntzmaister schlagen und muntzen 1 gulden groschen, welche man auch daller nennt
Datierung: 1573
Fundstelle: ZGO. 6 (1855) 303
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1066
- Fundstelle: Luschin,AllgMünzk. 39
- Fundstelle: Unger,SteirWsch. 319
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Guldengroschen (II)
Erklärung:
"Warenumsatzsteuer, die von einem Gulden Warenumsatz einen Groschen erforderte" Popelka, Grazer Messen (1921) 20.
Wort danach: guldenguldengleich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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