Wort davor: Gutdienstbarkeit

Güte

Güte (I)
Erklärung: in den Glossen.
Güte (II)
Erklärung: Beschaffenheit.

Güte (II 1)
Erklärung: allgemeiner Wert und dergleichen.
Güte (II 2)
Erklärung: Feingehalt von Metallen, Gehalt einer Lagerstätte.
Güte (II 3)
Erklärung: sittlicher Wert, Glaubwürdigkeit.
Güte (III)
Erklärung: Nutzen.
Güte (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Unterstützung.
Güte (IV)
Erklärung: Einvernehmen, Vergleich; besonders bei dem formelhaften in der Güte im Gegensatz zu Gerichts- oder doch Urteilsverfahren.
vgl. Minne (I), Recht (XX).
Güte (V)
Erklärung: Frei-, Gutwilligkeit im Gegensatz zu Gewalt.

Güte (V 1)
Erklärung: allgemein.
Güte (V 2)
Erklärung: besonders im Gegensatz zur Folter.

Wort danach: Gutegroschen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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