Wort davor: gusen
Guß
Guß (I)
Erklärung:
Maß, in bestimmte Form gegossen.
Guß (II)
Erklärung:
Münzguß.
- Belegtext:
wer ein guss will tun, der muss haben 51 mark vein silber ... darzu muss man habn 85 mark kurnkupfer; ... so geht auf ein guß mit kupfer und mit allem, lon darzu ... 20 pfund pfennig
Datierung: 1450
Fundstelle: Tomaschek,Wien I 148
- Belegtext:
das uns von aim yden guß fünfzehen phundt phenning schlagschatz zu unsn hannden geraicht werden
Datierung: 1484
Fundstelle: Herrgott,MAustr. II 1 S. 263
Guß (III)
Erklärung:
Gußregen, Überschwemmung.
vgl.
Güssel.
Wort danach: Güssel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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