Wort davor: Gültbuchseinlage

1Gülte
Erklärung: was zu gelten ist oder gegolten wird.
sprachliche Erläuterung: gult(e), gilt(e).
vgl. Grund, Gut, Nutz, Schuld.

1Gülte (I)
Erklärung: Zahlung, Abgabe und Einnahme.

1Gülte (I 1)

1Gülte (I 1 a)
Erklärung: Geldschuld, Schulden überhaupt.
1Gülte (I 1 b)
Erklärung: nicht bezahlte Schuld.
1Gülte (I 2)
Erklärung: verschiedene Leistungen des Verpflichteten.

1Gülte (I 2 a)
Erklärung: Zins, insbesondere Pachtzins; auch andere privat- und öffentlich-rechtliche Abgaben.
1Gülte (I 2 b)
Erklärung: insbesondere Kapitalzins.
1Gülte (I 2 c)
Erklärung: Steuer(veranlagung).
1Gülte (I 2 d)
Erklärung: Geldbuße.
1Gülte (I 2 e)
Erklärung: Zahlung von Unterworfenen.
1Gülte (I 2 f)
Erklärung: Abgabe von einem Amt.
1Gülte (I 2 g)
Erklärung: Rate, Abschlagszahlung.
1Gülte (I 3)
Erklärung: Anspruch des Berechtigten.

1Gülte (I 3 a)
Erklärung: Zins, Ertrag; Einkommen [von 1Gülte I 3 c nicht immer scharf zu trennen].
1Gülte (I 3 b)
Erklärung: insbesondere obrigkeitliche Einkünfte.
1Gülte (I 3 c)
Erklärung: Rente.
1Gülte (I 3 c Spiegelstrich 1)
Erklärung: Grundrente.
1Gülte (I 3 d)
Erklärung: insbesondere ewige Gülte.
1Gülte (I 3 e)
Erklärung: Spielgewinn.
1Gülte (I 3 f)
Erklärung: Forderung verschiedener Art.
1Gülte (II)
Erklärung: Gültbrief.
1Gülte (III)
Erklärung: (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel.
1Gülte (IV)
Erklärung: Preistarif.
1Gülte (V)
Erklärung: Rechtsgültigkeit.
1Gülte (VI)
Erklärung: Privileg.
1Gülte (VII)
Erklärung: gülttragendes Landgut.
1Gülte (VIII)
Erklärung: Verbrechen, Schuld.
1Gülte (IX)
Erklärung: formelhaft, hauptsächlich zu 1Gülte (I 2) und 1Gülte (I 3).
1Gülte (IX Spiegelstrich 1)
Erklärung: Mehrfachformeln bei Übertragungen, Kaufverträgen und ähnlichem.

Wort danach: 2Gülte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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