Wort davor: Gugelherr

Güggelgeld
Erklärung: "in eine Geldabgabe von 8 ß verwandelte Entrichtung eines Zehntenhahnes" SchweizId. II 248.

Wort danach: Guggenhäusel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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