Wort davor: Guffer
Gufferkinder
- Belegtext:
so derselbiger bruel uff heusten stehet, ist der ... [1 Wort fehlt!] schuldich, einen von denselbigen vorauss zu nehmen vor den hern und darnach einen oben abzulauffen und was darvon
unden liegen bleibt, sol vor die guffer kinder kommen; dargegen sein die gufferkinder schuldig, den niederen so bemelten bruel zu mehen, den drunck von dem guffer in den bruel zu tragen und daz genugsam
Datierung: 1531
Fundstelle: DiedenhofenW. 140
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Güftel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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