Wort davor: Gruthaus

Grutherr
Erklärung: Ratsherr mit der Aufsicht über das Grut- und Brauwesen; später in Münster oberster Steuer- und Rechnungsbeamter.

Wort danach: Grutkammer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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