Wort davor: gruten

1Grüter
Erklärung: mit der Herstellung und dem Vertrieb der Grut beauftragter Beamter; Grutgelderheber; zuletzt auch Braumeister der Ratsbrauerei.
vgl. Grutmeister, Grutner.

Wort danach: 2Grüter

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