Wort davor: 1Grüter
2Grüter
Erklärung:
Münze.
- Belegtext:
es mag ouch wol weren einen grossen fúr 18 (pfennig) alter, einen plaphart umb 1 ß, einen grúter fúr 5 1/2 (pfennig)
Datierung: 1351
Fundstelle: ZürichStB. I 176
Wort danach: grutfrei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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