Wort davor: Grüßene

Grüßer
Erklärung: wandernder Handwerksgeselle, der sich nur durch den Handwerksgruß, nicht durch einen Lehrbrief und so weiter ausweist; Gegensatz Briefer und Briefträger [Nachtrag].
Wortbildungshinweis: zu 1Gruß (II).

Wort danach: Grußhaus

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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