Wort davor: Grundzinsrodel
Grundzinsrückstand
- Belegtext:
gnädigst beschlossen ..., daß aller grundzinßrückstand ... nachgesehen seyn solle
Fundstelle: MannhPriv. 1785 9
Wort danach: Grundzinsschuldigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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