Wort davor: Grundzettel

Grundzins
Erklärung: Grundsteuer oder Abgabe des Grundholden oder -untertans an den Grundherrn, Pacht- oder Mietzins an den Grundeigentümer.

Wort danach: Grundzinsbarkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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