Wort davor: Grundpropst
Grundrat
Erklärung:
Mitglied (nichtadelig) der Verwaltung des Ingelheimer Grunds.
vgl.
Grund (A IV 2).
- Belegtext:
so übergaben sie, die grundträte, solchen papiernen zettel mir, dem notario, diese nachbeschriebene protestation inhaltendt
Datierung: 1598
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 390
- Belegtext:
hetten die adeliche hinder sich noch allerhand communia documenta und briefliche uhrkunden, die sie ihnen, den grundsräthen, mitzutheilen angehalten werden sollen
Datierung: 1609
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 522
Wort danach: Grundrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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