Wort davor: Grundoberherr

Grundobrigkeit
Erklärung: wie Grundherrschaft.
vgl. Grundherrschaftsobrigkeit.

Grundobrigkeit (Spiegelstrich 1)
Erklärung: in Verbindungen.

Wort danach: Grundobrigkeitsgezirk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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